Allgemeine Nutzungsbedingungen und rechtliche Hinweise der "Bildergalerie" auf weserbergland.tv
Mit Abschicken des Formulars erkennt der Teilnehmer die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen und rechtliche Hinweise an.

1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen.

2. Teilnahmevoraussetzungen
a) Die Samtgemeinde Bodenwerder bietet diesen Dienst ausschließlich für private, nicht-gewerbliche Zwecke an.
b) Das Bild muss im JPG- Format gespeichert werden und darf nicht größer als 2 MB sein.
c) Jugendgefährdende, sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder Motive, die gegen die Menschenwürde verstoßen, werden nicht freigegeben.
d) Auf den Bildern/Texten dürfen keinerlei Merkmale, die, Rückschlüsse auf die Identität der dargestellten Personen zulassen (z.B. Namen, Autokennzeichen, Telefonnummern, Internet-, E-Mail-Adressen), desweiteren ist Text im Bild nicht zulässig.
e) Auf den zur Verfügung gestellten Bilderunterlagen muss der Teilnehmer das Urheberrecht besitzen.

3. Pflichten des Teilnehmers
a) Der Teilnehmer trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die "Bildergalerie" zur Verfügung gestellten Bild-, Textunterlagen. Der Teilnehmer haftet für die Copyrights dieser Unterlagen.
b) Jeder Teilnehmer stellt die Samtgemeinde Bodenwerder hiermit von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch andere Teilnehmer, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Teilnehmer, wegen der Verletzung von Immaterialgüter- oder sonstigen Rechten durch Mitglieder ergeben, frei. Ferner stellt jeder Teilnehmer die Samtgemeinde Bodenwerder von jeder Haftung und allen Ansprüchen und Kosten frei, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen ergeben. Der Teilnehmer trägt im Falle eines durch eine solche Rechtsverletzung hervorgerufenen Prozesses insbesondere die der Initiative für eine angemessene Rechtsverteidigung entstehenden Kosten.
c) Die Samtgemeinde Bodenwerder ist nicht verpflichtet die zur Verfügung gestellten Bild-, Textunterlagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Weiterhin ist sie nicht verpflichtet die Bild-, Textunterlagen auf ihrer Unbedenklichkeit zu prüfen. Sie behält sich jedoch vor, die Veröffentlichung von Bildern, Texten wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder technischen Formen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätze von der Samtgemeinde Bodenwerder abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen könnte. Der Teilnehmer hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf die Veröffentlichung.

4. Rechte Dritter
Ein Dritte kann sich jederzeit per E-Mail, Fax oder Brief an die Samtgemeinde Bodenwerder wenden und der Verwendung seiner Bilder widersprechen. In diesem Fall ist die Samtgemeinde Bodenwerder berechtig, die Bilder umgehend zu löschen.

5. Urheberrechte an den Bildern
a) Mit Einsenden der Bilder willigt der Teilnehmer ausdrücklich die Veröffentlichung des eingesandten Bild-, Textmaterials auf den Internetseiten der Samtgemeinde Bodenwerder ein.
b) Mit dem Einsenden der Bilder versichert der Teilnehmer, dass er die Urheberrechte an den Fotos besitzt.
c) Gleichfalls versichert der Teilnehmer, dass alle mit abgebildeten Personen eine schriftliche
Zustimmungserklärung für die Veröffentlichung abgegeben haben. Diese muss bei erster Anforderung der Samtgemeinde Bodenwerder vorzulegen werden.
d) Die Samtgemeinde Bodenwerder weist ausdrücklich daraufhin, dass die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Bilder-, Textunterlagen auf der Internetplattform verändert werden, z. B. vergrößert oder in der Farbe oder Helligkeit den anderen Bildern angepasst werden können und verzichtet diesbezüglich auf alle urheberrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassungsansprüche wegen der Veränderung des Bild-, Textmaterials.
e) Die Samtgemeinde Bodenwerder ist berechtigt, falls eine gesetzlich Verpflichtung besteht, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, die Bilder-, Textunterlagen zu offenbaren.

6. Nutzung
a) Bilder oder andere persönliche Daten aus dieser Galerie dürfen weder manuell noch automatisiert kopiert bzw. heruntergeladen oder weiterverbreitet werden. Des Weiteren versichert der
Teilnehmer, dass er mit der Nutzung dieses Onlineangebots keine kommerziellen Absichten verbindet.
b) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Kopieren, Verändern und Weiterverbreiten von Bildern und Daten durch andere Nutzer technisch möglich ist. Der Einsteller verzichtet gegenüber der Samtgemeinde Bodenwerder auf etwaige Ansprüche wegen einer solchen unbefugten Weiterverbreitung durch Dritte.

7. Leistungsverzögerung
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Samtgemeinde Bodenwerder die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber oder Gateways, technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich von der Samtgemeinde Bodenwerder liegen (Verschulden Dritter) usw. - hat die Samtgemeinde Bodenwerder nicht zu vertreten.

8. Haftung
a) Der Teilnehmer versichert ausdrücklich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Bilder/Texte nach seinen Informationen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Für den Inhalt der Bilder ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Samtgemeinde Bodenwerder kann die Leistung sofort einstellen, falls der Inhalt der Bilder/Texte gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ dargestellt werden, öffentlich Anstoß erregt (Pornographie etc.) oder eine Werbung dargestellt wird. Es besteht von Seiten der Samtgemeinde Bodenwerder keine Prüfungspflicht der Bilder/Texte des Teilnehmers.
b) Die Samtgemeinde Bodenwerder lehnt jede Haftung für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden ab, die sich aus der Nutzung dieses Onlineangebots ergeben und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Samtgemeinde Bodenwerder bzw. dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangen wurden

9. Datenschutz
a) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie z.B. Daten, Bilder und Unterlagen die für dieses Projekt oder im Zusammenhang notwendig sind, von der Samtgemeinde Bodenwerder gespeichert werden. Mit der Speicherung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis.
b) Die Samtgemeinde Bodenwerder weist den Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Teilnehmer weiß, dass die Samtgemeinde Bodenwerder das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Teilnehmers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Teilnehmer deshalb selbst Sorge.

10. Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
a) Die Samtgemeinde Bodenwerder ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die Samtgemeinde Bodenwerder wird den Nutzer ausdrücklich auf die jeweiligen Änderungen hinweisen.
b) Nutzungsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Veröffentlichung eines bestimmten Bildes/Textes gegenüber der Samtgemeinde Bodenwerder.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder unvollständig sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der nahekommenden Regelung die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.

13. Zusätzliche Teilnahmebedingungen
a) Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen, gleich welcher Art und Weise, sind nicht getroffen. Eine Berufung auf mündliche Absprachen wurde deshalb auch ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Leistungserbringung
Die Samtgemeinde Bodenwerder darf im Rahmen der Veröffentlichung, Dritte mit der Erbringung von Teil- oder der Gesamtleistung beauftragen.